Immobilienrecht

 

 

Fachliche Beratung rund um die Immobilie

 

 

 

  • Vertragsprüfung
  • Bauvertrag, etc.

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  • Hauskauf/ Wohnungskauf/ Immobilienkauf/ Grundstückskauf
  • Maklerrecht
  • Mängel am Wohnobjekt/Gewährleistung/ Schadensersatz
  • Rückabwicklung beim Hauskauf/ des Kaufvertrages (z.B. nach arglistiger Täuschung durch den Verkäufer)

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  • Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Beratung im Verhältnis Hausverwaltung - Eigentümer
  • Beratung im Verhältnis Eigentümer - Eigentümer
  • Beratung im Verhältnis Eigentümer - Mieter
  • Eigentümerversammlung
  • Teilungserklärung
  • Gemeinschaftsordnung

 

etc.

 

 

 

 

 

Publikationen:

 

www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/.../index.html

 

www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/:.../563179.html

 

www.tagesspiegel.de/magazin/immobilien/art875,2446074

 

www.immobilien-kompass.de/immobilien/recht/100008440.html

 

www.diehypothek.ch/.../mietkauf_statt_kreditfinanzierung__ohne_eigenes_kapital_geht_es_nicht.html

 

www.sueddeutsche.de/immobilien/563/431314/text/

 

www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/83068.html

 

www.merkur-online.de/.../mietkauf-statt-kreditfinanzierung-ohne-eigenes-kapital-geht-nicht-238237.html


 

Interessante Entscheidungen (Hinweis: im Einzelfall kann es zu einer anderen Entscheidung kommen; die Entscheidung könnte überholt sein)

 

BGH Beschluss vom 08.12.2006 - V ZR 249/05

Leitsatz

Ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigendes Interesse des Käufers bzw. ein entsprechendes Interesse, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung verlangen zu können, ist im Regelfall anzunehmen, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat.

Haben die Parteien einen Vergleich geschlossen und die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen, so entscheidet dieses nach übereinstimmender Erledigungserklärung nach § 91a Abs. 1 ZPO, nicht nach § 98 Satz 2 ZPO.

Bei dieser Entscheidung kann im Rahmen des billigen Ermessens berücksichtigt werden, welche Kostentragungsregelung die Parteien selbst angestrebt haben, etwa durch eine im Vergleich vereinbarte Anregung an das Gericht.